§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Creative Rocket, Maximilian Pilling, Bahnhofstraße 19, 86916 Kaufering (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen Webentwicklung, App-Entwicklung, KI-Beratung, Prozessoptimierung sowie Smart-Home-Planung und -Einrichtung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, insbesondere:
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten und Webanwendungen
- Entwicklung individueller Apps, digitaler Tools und Prototypen (MVPs)
- KI-Unternehmensberatung, Prozessanalyse, Automatisierung und Implementierung von KI-Lösungen
- Planung, Einrichtung und Konfiguration von Smart-Home-Systemen
Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot vereinbarte Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu angepassten Vergütungen und Terminen führen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Ein unverbindliches Erstgespräch ist kostenlos. Darauf aufbauende Konzeptions-, Analyse- oder Beratungsleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der bereitgestellten Inhalte resultieren.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und führen zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es gilt Festpreis- oder Aufwandsvergütung, wie im Angebot ausgewiesen. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht in Angeboten und Rechnungen ausgewiesen. Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise im Sinne der Preisangabenverordnung. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, treten zu den vereinbarten Netto-Preisen die dann geltenden gesetzlichen Steuern hinzu.
Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten können angemessene Abschlagszahlungen (z. B. bei Auftragserteilung, nach Zwischenmeilensteinen und bei Abnahme) vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlich zulässigen Verzugskosten zu verlangen und die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB wird nur gegenüber Auftraggebern geltend gemacht, die keine Verbraucher sind.
§ 6 Abnahme und Abnahmefristen
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt. Die Abnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung.
Nutzt oder veröffentlicht der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos, kann dies als Abnahme gelten. Eine Abnahmefiktion nach Fristablauf tritt gegenüber Verbrauchern nur ein, wenn der Auftragnehmer bei Übergabe in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Design, Texte, Quellcode) zum vertraglich vereinbarten Zweck.
An Konzepten, Entwürfen, Vorlagen, Frameworks und sonstigen Vorleistungen des Auftragnehmers, die nicht individuell für den Auftraggeber erstellt wurden, verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer darf das Projekt, sofern keine Geheimhaltung vereinbart wurde, als Referenz nennen.
§ 8 Gewährleistung
Für Werkleistungen gilt das gesetzliche Mängelrecht. Der Auftragnehmer leistet Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen ab Abnahme schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung zudem der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt, soweit dies dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden entspricht. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle und nicht bei Übernahme einer Garantie.
Für Inhalte, Daten und Materialien, die der Auftraggeber bereitstellt, sowie für die Funktion und Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten (z. B. Hosting-Provider, KI-Plattformen, Smart-Home-Systeme) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
Der Auftragnehmer schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Prüfungen rechtlicher Art (z. B. Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Barrierefreiheitskonformität von Inhalten und Anwendungen) sind nicht Vertragsgegenstand, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurden. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung und Freigabe der von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
Nach Übergabe bzw. Bereitstellung der Leistung obliegen der Betrieb, die Nutzung, die inhaltliche Pflege, die Aktualisierung sowie die Sicherung der Website, Anwendung oder sonstigen Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber. Für Schäden und Folgeschäden jeglicher Art, die nach Erstellung und Bereitstellung eintreten – insbesondere durch den Betrieb, die Veränderung oder Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder Dritte, durch unterlassene Updates oder Sicherheitsmaßnahmen, durch Fehlbedienung, Datenverluste, Ausfälle, Umsatz- oder Gewinneinbußen sowie durch Rechtsverletzungen der vom Auftraggeber veröffentlichten Inhalte – haftet der Auftragnehmer nicht, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer nach Abnahme weiterhin mit Wartung oder Betreuung beauftragt ist; geschuldet ist dann ausschließlich die vereinbarte Betreuungsleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit bleibt die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt oder anderer, außerhalb seines Einflussbereichs liegender Ereignisse (z. B. Ausfall von Netzen oder Rechenzentren, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streik, Epidemien). Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend; dauert das Hindernis länger als zwei Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Details regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. für Code, Text, Bild, Audio und Analyse). Der Einsatz erfolgt stets unter menschlicher Aufsicht; alle Ergebnisse werden vor Übergabe geprüft. Der Auftragnehmer handelt dabei grundsätzlich als Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act) und nicht als Anbieter der eingesetzten Modelle.
Werden im Auftrag des Auftraggebers KI-Systeme entwickelt, integriert oder betrieben, legen die Parteien vor Projektbeginn schriftlich fest, wer Anbieter- und wer Betreiberpflichten nach der KI-Verordnung übernimmt. Fällt eine Anwendung in den Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI (Art. 6 KI-VO), werden die daraus folgenden Pflichten (u. a. Risikomanagement, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht) gesondert vereinbart und vergütet. Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO werden nicht umgesetzt.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Ergebnisse generativer KI fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtlich geprüft sein können. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für die inhaltliche Endabnahme und die Einhaltung branchenspezifischer Vorgaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO setzt der Auftragnehmer im Rahmen der beauftragten Leistung um.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur dann in KI-Dienste eingegeben, wenn dies erforderlich ist, ein Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht und eine Nutzung zu Trainingszwecken vertraglich ausgeschlossen ist.
§ 12 Drittanbieter und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter und Subunternehmer einzusetzen, insbesondere Hosting-Anbieter (z. B. Hostinger International Ltd., Zypern) und Entwicklungs- bzw. Wartungsplattformen (z. B. Lovable, Schweden). Die Leistungs-, Preis- und Nutzungsbedingungen dieser Anbieter gelten im Verhältnis zum jeweiligen Vertragspartner.
Verträge über Hosting, Domains, Lizenzen oder Plattform-Abonnements werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen oder Leistungsänderungen der Drittanbieter haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten, die Belehrung über die Folgen des Widerrufs sowie das Muster-Widerrufsformular sind in der Widerrufsbelehrung auf dieser Website dargestellt und Bestandteil dieser AGB.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt sowie seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung. Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Wartung, Betreuung) können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 15 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird. Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: September 2026