Warum diese Seite?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz („KI-Verordnung" / EU AI Act) verpflichtet zu Transparenz beim Einsatz von KI-Systemen. Da KI ein zentraler Teil meines Leistungsangebots ist, lege ich hier offen, wie und wo KI eingesetzt wird – auf dieser Website und in der Zusammenarbeit mit Kunden.
KI-Einsatz auf dieser Website
Diese Website enthält kein interaktives KI-System: Es gibt keinen Chatbot, keine KI-gestützte Auswertung Ihres Verhaltens, keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung und keine automatisierte Entscheidungsfindung über Ihre Anfragen (Art. 22 DSGVO). Ihre Eingaben in die Formulare werden nicht an ein KI-System übergeben.
Texte, Grafiken und Programmcode dieser Website wurden teilweise mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Inhalte sind vor Veröffentlichung von mir inhaltlich geprüft und verantwortet worden.
Meine Rolle nach der KI-Verordnung
Bei der Nutzung marktgängiger KI-Dienste (z. B. Sprach-, Bild- oder Codemodelle) handle ich als Betreiber („Deployer") im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO, nicht als Anbieter der Modelle. Entwickle ich für Kunden eigene KI-gestützte Anwendungen, wird vor Projektbeginn gemeinsam festgelegt und dokumentiert, wer Anbieter- und wer Betreiberpflichten trägt.
Ich entwickle und betreibe keine verbotenen Praktiken nach Art. 5 KI-VO (z. B. Social Scoring, manipulative Verhaltensbeeinflussung, ungezielte Gesichtsbild-Auswertung). Sollte ein Kundenprojekt in den Bereich der Hochrisiko-KI nach Art. 6 KI-VO fallen, weise ich darauf hin und die zusätzlichen Pflichten werden vertraglich geregelt.
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO
Für Kundenprojekte gilt: KI-Systeme, mit denen Menschen direkt interagieren (z. B. Chatbots oder Assistenten), werden so umgesetzt, dass die Interaktion mit einer KI klar erkennbar ist. Von KI erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte (Texte, Bilder, Audio, Video) werden gekennzeichnet, sofern die Verordnung dies vorsieht – insbesondere bei synthetischen Medien und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Menschliche Aufsicht und Qualitätssicherung
KI ist bei mir ein Werkzeug, keine Entscheidungsinstanz. Jedes KI-Ergebnis wird vor Verwendung geprüft, fachlich bewertet und bei Bedarf korrigiert. Ergebnisse generativer KI können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein; verbindliche Entscheidungen (z. B. rechtliche, medizinische oder finanzielle) werden nicht auf KI-Ausgaben allein gestützt.
Datenschutz beim KI-Einsatz
Personenbezogene Daten werden nur in KI-Dienste eingegeben, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, ein Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht und eine Nutzung der Eingaben zum Modelltraining vertraglich ausgeschlossen ist. Wo möglich, werden Daten vor der Verarbeitung anonymisiert oder pseudonymisiert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)
Art. 4 KI-VO verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen, die KI-Systeme einsetzen. Meine Qualifikation als KI-Manager (TomorrowFirst) sowie laufende fachliche Weiterbildung stellen dies sicher. Im Rahmen von Beratungsprojekten unterstütze ich Kunden dabei, eigene interne KI-Richtlinien und Schulungen aufzubauen.
Fragen zum KI-Einsatz
Bei Fragen zum Einsatz von KI erreichen Sie mich unter creativerocketbavaria@gmail.com oder 01738673494. Stand dieser Hinweise: August 2026.